Stand 01/2020
In der Mitgliederversammlung vom 25.01.2020 wurde der Punkt „Beschränkung der Handlungsvollmacht der Vorstandschaft“ neu gefasst.
Aufnahmegebühr |
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Erwachsene |
250 EUR |
Jugendliche sind von der Aufnahmegebühr befreit |
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Mitgliedsbeiträge |
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Erwachsene IG MHD |
60 EUR |
Jugendliche IG MHD |
30 EUR |
DMFV Erwachsene |
60 EUR |
DMFV Jugend |
28 EUR |
DMFV Erwachsene./behindert |
52 EUR |
DMFV Jugend/behindert |
26 EUR |
(Versicherung beinhaltet Zusatzversicherung Stufe III) |
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Tagesmitgliedschaft |
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Erwachsene |
5 EUR |
Betrieb vereinseigener Modelle:
Die Nutzung der vereinseigenen Modelle ist jedem Mitglied gestattet. Wird das Modell bei der Nutzung beschädigt, haftet der Verursacher.
Ausnahme:
Entsteht der Schaden bei Ausübung der Jugendförderung oder im Lehrer-/Schülermodus zwischen Erwachsenen,haftet hierfür der Verein. Der Verein erhält in unregelmäßigen Abständen Spenden für die Jugendförderung, welchegegenüber dem Finanzamt auch zweckgebunden zu verwenden sind.
Änderung durch die Mitgliederversammlung am 25.01.2020.
Beschränkung der Handlungsvollmacht der Vorstandschaft
Die Vorstandschaft (1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassierer) verfügt künftig über die Verfügungsgewalt von 1.000 Euro pro Anschaffung, unter der Voraussetzung, dass das Vereinskonto nicht negativ belastet wird.
gez. Jochen Haugk
1. Vorsitzender