Kenntnisnachweis

Laut der EU-Drohnenverordnung, welche seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, benötigt der Drohnenpilot einen EU-Kompetenznachweis (A1/A3 oder A2), wenn er in der offenen Betriebskategorie mit einem höchstzulässigen Startgewicht von 250g oder mehr fliegen will.

Der EU-Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein A1/A3 kann online direkt beim Luftfahrtbundesamt abgeschlossen werden. Hierzu müssen 40 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden, wovon 75% der Fragen richtig beantwortet werden müssen. Nach bestandener Prüfung wird ein PDF-Dokument per Mail zugeschickt, welches ausgedruckt werden sollte. Der Führerschein muss mitgeführt werden.
Bei verschiedenen Stellen kann der Führerschein auch im Scheckkarten-Format erworben werden.

Der große Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist wesentlich umfangreicher.
Voraussetzung ist der kleine Drohnen-Führerschein. Außerdem muss bei einer vom LBA zertifizierten Prüfstelle nach einer entsprechenden Schulung eine Prüfung abgelegt werden. Diese ist auf jeden Fall kostenpflichtig. Einige Prüfstellen bieten auch an, dass die Prüfung online durchgeführt werden kann. Hierbei müssen aber bestimmte techn. Voraussetzungen erfüllt sein.

Entsprechende Prüfstellen gibt es natürlich wieder über die Suchmaschine im Netz. Da lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich, da sich die Preise stark unterscheiden.
Der Drohnen-Führerschein ist 5 Jahre gültig und muss dann wiederholt/aufgefrischt werden.

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