Wo darf man FLIEGEN

Hier gelten die Bestimmungen nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

Danach ist beim Fliegen mit einer Drohne verboten

  • Das Fliegen über Wohngrundstücken
  • Naturschutzgebieten
  • Zu Flughäfen in einem seitlichen Abstand unter 1km und in der Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5 km.
  • Im Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
  • Das Fliegen in Kontrollzonen


Einen Abstand von mind. 100 Metern seitlicher Abstand zu

  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Helikopter-Landeplätze (z. B. Rettungshubschrauber) und Heliports
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten (z. B. Polizei, Feuerwehr, THW usw.) und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
  • Militärische Anlagen
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzug
  • Anlagen der Energieerzeugung


Dazu gibt es natürlich Ausnahmen!
Handelt es sich um einen gewerblichen oder privaten Einsatz. In welcher Kategorie (A1-A3) mit welcher Drohne (zertifiziert oder Bestandsdrohne). Liegt ein Einverständnis des Grundstückinhabers usw. vor oder gibt es eine Ausnahmegenehmigung der jeweils zuständigen Behörde.

Dies alles hier wiederzugeben, würde den Rahmen hier sprengen. Bitte vorher selbst informieren!!!

An dieser Stelle wird aber auf einige sehr nützliche Apps verwiesen. Diese zeigen u. a. auf, ob in diesem Bereich geflogen werden darf.

Die hier aufgeführten Apps sind nicht abschließend aufgelistet!! Sie werden vom Verfasser dieses Textes zur Unterstützung genutzt und können bei der Flugvorbereitung helfen.

Benutzung auf eigene Gefahr!!

Droniq – Deutsche Flugsicherung und TELEKOM
Map2Fly – Kartensoftware für Drohnenpiloten
UAV Forecast – Wetter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.