Flugplatzordnung

 

IG Modellhubschrauber Dettingen
Platz- und Flugordnung Stand

Stand: 11/2022

 

Präambel
Jeder, ob Pilot oder Zuschauer, hat sich auf dem Gelände so zu verhalten, dass Andere nicht mehr als den Umständen entsprechend gestört oder behindert werden.
 
Die gegenseitige Rücksichtnahme und freundliche Hilfsbereitschaft ist selbstverständlich, beides ist Recht und Pflicht zugleich.
Jeder Pilot soll sich seiner Verantwortung bewusst sein und dies durch umsichtiges Handeln zum Ausdruck bringen.
 
 
Benutzung des Fluggeländes
Das Fluggelände darf nur von Mitgliedern der IG Modellhubschrauber Dettingen benutzt werden.
 
Gästen ist das Fliegen nur im Beisein von mindestens einem erwachsenen Mitglied erlaubt.
 
Der Gastpilot erwirbt für 5,-- € eine Tagesmitgliedschaft im Verein.
Er muss einen entsprechenden Versicherungsnachweis besitzen und ist in die bestehende Platz- und Flugordnung einzuweisen.
Mit der Tagesmitgliedschaft erkennt der Gast die Bestimmungen dieses Platzes an.
Während der Tagesmitgliedschaft hat der Gastpilot kein Stimmrecht.
 
Der Modellflugbetrieb darf nur bei guter Sicht und nur zu folgenden Zeiten durchgeführt werden:

 

Täglich

 

09.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Ortszeit),
frühestens 30 Minuten nach Sonnenaufgang,
längstens jedoch bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.

   
Karfreitag ganztags k e i n Flugbetrieb
   
An Totengedenktagen Flugbetrieb erst ab 13 Uhr


Flugbetrieb
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
 
Am Platz muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen, welche mindestens der für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen Ausrüstung entspricht.
 
Bei Flugbetrieb muss eine Person anwesend sein, welche erfolgreich in einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gemäß § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bzw. in Sofortmaßnahmen am Unfallort gemäß
§ 126 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) oder einer entsprechenden Erste-Hilfe-Ausbildung teilgenommen hat.
 
Die Anwesenheitsplicht einer in Erster Hilfe ausgebildeten Person entfällt, wenn Mitglieder den erlaubnisfreien Flugbetrieb unter 12 kg und mit elektrisch angetriebenen Modellen ausüben.
 
Die gesetzlich bestehenden Bestimmungen für den erlaubnisfreien Betrieb wie Mindesthöhe, Versicherungspflicht und Kenntnisnachweis bleiben bestehen.
Darüber hinaus ist das Flugbuch zu führen, die Einteilung eines Flugleiters entfällt.
 
Dieser erlaubnisfreie Flugbetrieb ist bis zu dem Zeitpunkt zulässig, an dem ein erlaubnispflichtiges Modell am Flugbetrieb teilnimmt.
 
Ab diesem Zeitpunkt gelten die Bestimmungen der Aufstiegserlaubnis auch für die erlaubnisfreien Modelle und als Flugraum wird ausschließlich der in dem Lageplan in der Anlage dargestellte Flugsektor zugelassen.
 
Das Betanken der Modelle hat auf einer trichterförmigen, gegen Kraftstoffe beständigen, Arbeitsplatte zu erfolgen.
Verunreinigungen sind grundsätzlich zu vermeiden.
 
Es ist eine Frequenztafel aufzustellen, auf der sich jeder ankommende Pilot zu vergewissern hat, dass seine Frequenz frei ist.
 
Die Aufstellung der Frequenztafel entfällt, wenn alle Vereinsmitglieder ihre Modelle im 2,4 GHz-Band betreiben.
 
 
Flugsicherheit
Auf dem Flugplatz ist der Betrieb von Modellen mit einer Gesamtmasse von mehr als 25 kg verboten.
 
Flächenmodelle dürfen nicht mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sein und eine Gesamtmasse von 12 Kg nicht überschreiten.
 
Das Sicherheitsnetz ist grundsätzlich bei jedem Flugbetrieb auszuziehen. Es wird am Ende des Flugtages wieder zusammengezogen.
 
Modelle mit Kolbenmotor müssen mit einem Schalldämpfer versehen sein und den geltenden Bestimmungen entsprechen.
 
Es dürfen nur Modelle mit Kolbenmotoren betrieben werden, welche über einen Lärmpass verfügen und den für diesen Platz zulässigen Wert von 81 dB(A) nicht überschreiten.
 
Modelle mit Turbinenantrieb sind bis maximal 90 dB(A) zugelassen.
 
Beim Betrieb der Modelle sind die Lärmpässe mitzuführen und auf Verlangen der Luftfahrtbehörde, der Polizei oder dem Flugleiter auszuhändigen.
 
Während des Start- und Landevorganges dürfen sich keine unbefugten Personen auf der Start- bzw. Landefläche aufhalten.
 
Die Wege innerhalb des Flugsektors dürfen nur überflogen werden, wenn sich dort keine Personen oder Fahrzeuge befinden. Beim Überfliegen sind eine Mindesthöhe und ein Mindestabstand von 50 Meter einzuhalten.
 
Werden Feldarbeiten innerhalb des Flugsektors durchgeführt, so ist dieser Bereich plus 50 Meter Umkreis für den Flugbetrieb gesperrt.
 
Das Anfliegen von Personen oder Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen und den Fahrzeugabstellplätzen sind untersagt
.
Landungen mit stehendem Motor oder Störungen der Funkanlage sind laut anzusagen.
 
Es dürfen gleichzeitig betrieben werden:
4 Modelle mit Kolben-/Elektromotor
oder
2 Modelle mit Turbinenantrieb
 
Der gleichzeitige Betrieb von Turbinen- und Kolben- oder Elektromotormodellen ist nicht zulässig.
 
Die Flugmodelle müssen während der gesamten Dauer vom Pilot beobachtet werden, manntragenden Fluggeräten ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen.
Hierbei ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
 
Bei Flugbetrieb ist im Bereich der Feldwege, die durch den Flugsektor führen, beidseitig ein Hinweisschild mit folgendem Text aufzustellen:
 
„Achtung Modellflugbetrieb, bitte nicht stehen bleiben!“
 
 
Flugleiter
Bei mehr als zwei aktiven Piloten ist ein Flugleiter einzusetzen.
Der Flugleiter muss Vereinsmitglied sein.
Dieser hat den Flugbetrieb zu überwachen und gegebenenfalls ordnend einzugreifen.
Der Flugleiter führt ein Flugtagebuch, in dem die Flugzeiten, die anwesenden Piloten, deren Modelle sowie etwaige Unregelmäßigkeiten und besondere Vorkommnisse einzutragen sind.
 
Beim erlaubnisfreien Flugbetrieb nur unter Jugendlichen haben diese ein separates Flugbuch zu führen.
 
Das Flugbuch ist chronologisch zu führen und auf Verlangen der Luftfahrtbehörde oder der Polizei auszuhändigen.
 
Die anwesenden Piloten können die Flugleitertätigkeit wechselseitig ausüben, hierbei ist die zeitliche Übernahme und Abgabe der Flugleitertätigkeit im Flugbuch festzuhalten.
Sind 2 Flugleiter zeitgleich eingetragen, trägt der Erstgenannte die Hauptverantwortung und wird nur für die Zeit seines eigenen Fluges vom Zweitgenannten vertreten.
Während der Flugleiter seinen Dienst versieht, darf er selbst kein Modell steuern.
Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei Mehrfachbelegungen der Sendefrequenzen kann der Flugleiter die Sender einziehen.
 
Der Flugleiter kann bei Mängeln am Modell oder der Funkanlage, welche die Sicherheit gefährden, ein Startverbot aussprechen.
Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann er dem Verursacher der Störung einen Platzverweis erteilen.
 
Der allein anwesende Pilot führt das Flugbuch selbstständig.
 
 
Funkanlagen
Es dürfen nur Sender verwendet werden, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Bei Flugbetrieb im 35 und 40 MHz-Band sind die verwendeten Kanäle auf der Frequenztafel zu belegen.
 
Eine Frequenztafel entfällt, wenn alle Sender im 2,4 GHz-Band betrieben werden.
 
 
Jochen Haugk
1. Vorsitzender

 

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