Hier gelten die Bestimmungen nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

Danach ist beim Fliegen mit einer Drohne verboten

  • Das Fliegen über Wohngrundstücken
  • Naturschutzgebieten
  • Zu Flughäfen in einem seitlichen Abstand unter 1km und in der Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5 km.
  • Im Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
  • Das Fliegen in Kontrollzonen


Einen Abstand von mind. 100 Metern seitlicher Abstand zu

  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Helikopter-Landeplätze (z. B. Rettungshubschrauber) und Heliports
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten (z. B. Polizei, Feuerwehr, THW usw.) und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
  • Militärische Anlagen
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzug
  • Anlagen der Energieerzeugung


Dazu gibt es natürlich Ausnahmen!
Handelt es sich um einen gewerblichen oder privaten Einsatz. In welcher Kategorie (A1-A3) mit welcher Drohne (zertifiziert oder Bestandsdrohne). Liegt ein Einverständnis des Grundstückinhabers usw. vor oder gibt es eine Ausnahmegenehmigung der jeweils zuständigen Behörde.

Dies alles hier wiederzugeben, würde den Rahmen hier sprengen. Bitte vorher selbst informieren!!!

An dieser Stelle wird aber auf einige sehr nützliche Apps verwiesen. Diese zeigen u. a. auf, ob in diesem Bereich geflogen werden darf.

Die hier aufgeführten Apps sind nicht abschließend aufgelistet!! Sie werden vom Verfasser dieses Textes zur Unterstützung genutzt und können bei der Flugvorbereitung helfen.

Benutzung auf eigene Gefahr!!

Droniq – Deutsche Flugsicherung und TELEKOM
Map2Fly – Kartensoftware für Drohnenpiloten
UAV Forecast – Wetter

In Deutschland gilt für Drohnen eine Versicherungspflicht (§ 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz)!!

Und hier wird nicht unterschieden zwischen Drohne und Spielzeug-Drohne. Auch ist es unerheblich, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird.

Es gibt spezielle Drohnenversicherungen. Bei einer Mitgliedschaft beim DMFV ist z. B. eine Haftpflicht inclusive. Auch gibt es einige wenige „Private Haftpflichtversicherungen“, wo die Drohne mitversichert ist. Einfach mal in den Versicherungsunterlagen schauen oder beim Versicherer erkundigen.

Oder über eine Suchmaschine nach „Drohnen-Versicherung“ suchen. Da kommt bestimmt das richtige Angebot.

Das Mindestalter für Drohnen-Piloten wurde auf 16 Jahre festgelegt. Davon gibt es aber einige Ausnahmen.

1. Fliegen unter Aufsicht
Die Begleitperson/Aufsicht muss aber die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (16 Jahre / die ggf. erforderlichen Führerscheine für die jeweils genutzte Drohnen).
Die Begleitperson/Aufsicht muss selbst als Pilot registriert sein.
Für die Drohne muss eine gültige Versicherung vorliegen.

 

2. Drohne als Eigenbau unter 250g
Solch eine Drohne auch unter 16 Jahren ohne Aufsicht geflogen werden.

 

3. Drohnen der Klasse C0 in der offenen Kategorie
Aktuell gibt es noch keine zertifizierten Drohnen der Klasse C0. Aus diesem Grund wird hier nicht weiter darauf eingegangen.

 

Für den Flug mit einer Drohne ist nach der EU-Drohnenverordnung eine Registrierung des Piloten erforderlich. Die Registrierung erfolgt online beim LBA und ist nur einmalig erforderlich. Hierzu muss eine gültige Haftpflichtversicherung (Versicherungs-Nr.) vorgelegt werden.

Nach erfolgreicher Registrierung bekommt man eine eID, welche dann sichtbar auf jeder Drohne angebracht werden muss.

Plakette/Kennzeichnung
Mit Einführung der EU-Drohnenverordnung am 01.01.2021 wurde auch eingeführt, dass die Piloten-Registriernummer (UAS-Betreiber-Nummer) sichtbar an der Drohne angebracht sein muss.

Aber nicht mit der Fernpiloten-ID verwechseln.

Im Netz gibt es verschiedene Anbieter, bei denen eine EU-Drohnenplakette erworben werden kann.

 

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