Das Mindestalter für Drohnen-Piloten wurde auf 16 Jahre festgelegt. Davon gibt es aber einige Ausnahmen.
1. Fliegen unter Aufsicht
Die Begleitperson/Aufsicht muss aber die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (16 Jahre / die ggf. erforderlichen Führerscheine für die jeweils genutzte Drohnen).
Die Begleitperson/Aufsicht muss selbst als Pilot registriert sein.
Für die Drohne muss eine gültige Versicherung vorliegen.
2. Drohne als Eigenbau unter 250g
Solch eine Drohne auch unter 16 Jahren ohne Aufsicht geflogen werden.
3. Drohnen der Klasse C0 in der offenen Kategorie
Aktuell gibt es noch keine zertifizierten Drohnen der Klasse C0. Aus diesem Grund wird hier nicht weiter darauf eingegangen.