Flughöhe

Nach der aktuell gültigen EU-Drohnenverordnung ist die max. Flughöhe für Drohnen auf 120 Meter über Grund festgesetzt. Das Fliegen außerhalb der Sichtweite ist verboten!!

Hier gibt es einige wenige Ausnahmen, z. B. im sog. Follow-Me-Modus.

Für sog. FPV-Flüge (mit einer VR-Brille) ist eine weitere Person (sog. Spotter) erforderlich, da Flüge mit einer VR-Brille als "Flüge außerhalb der Sichtweite" gelten.

Bitte vorher informieren!!

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